Entsorgung

Abfallentsorgung

Der Gemeinderat ersucht Sie, sämtlichen Abfall umweltgerecht zu entsorgen und die Separatsammlung zu benützen. Nachfolgend können Sie sich über die Abfallentsorgung orientieren. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung zur Verfügung.


Abfallentsorgungsgebühren

Die Abfallentsorgungsgebühren werden aufgrund des Abfallentsorgungsreglements der Gemeinde Marbach vom 24. November 1997 und der Vollzugsverordnung zum Abfallentsorgungsreglement vom 18. Februar 1988 erhoben. Die Gebühren sind zur Finanzierung der öffentlichen Abfallbewirtschaftung der Gemeinde kostendeckend zu erheben.


Gebührenmarken

Gebührenmarken für die Sackgebühr und das Sperrgut können gekauft werden bei: Gemeindekanzlei, Post, Bäckerei Lötscher, Bäckerei Neuenschwander, Raiffeisenbank, Sportbahnen Marbachegg AG, Sternen-Camping.


Grundgebühr

Privathaushalte (ab 2 Personen)Fr. 70.–
Einpersonen-HaushalteFr. 60.–
FerienwohnungenFr. 60.–
Campingplatz pro StandplatzFr. 35.–
Landwirtschaftsbetrieb inkl. Wohnung des BewirtschaftersFr. 70.–
Alpbetriebe und abgelegene LandwirtschaftsbetriebeFr. 60.–
Gewerbebetriebe mit Wohnung des
Betriebsinhabers im Gewerbegebäude
Fr. 90.–
Gewerbebetriebe ohne Wohnung des Betriebsinhabers im
Gewerbegebäude (Für die Wohnung muss in diesem Fall die
Grundgebühr für Privathaushalte zusätzlich entrichtet werden.)
Fr. 70.–



Die Grundgebühren müssen sämtliche Kosten der gemeindeeigenen Infrastruktur sowie die Aufwendungen für alle Separatsammlungen, Grünabfuhr, Sammelstellen, Inserate, Publikationen, Drucksachen etc. decken. Die Grundgebühren legt der Gemeinderat alljährlich aufgrund des Voranschlages neu fest.

Die Grundgebühr ist unabhängig vom abgelieferten Abfall jährlich zu entrichten. Sie ist vom Liegenschaftseigentümer im Zeitpunkt der Rechnungsstellung geschuldet. Bei vorübergehend leerstehenden Wohnungen ist in der Regel die volle Grundgebühr zu bezahlen. Auf Gesuch hin kann der Gemeinderat bei leerstehenden Wohnungen die Grundgebühr erlassen, wenn diese über ein ganzes Jahr nicht bewohnt ist.

Sackgebühr

Kehrichtgebührenmarken
Einsparungen beim Verbrennen und Sammeln des Kehrichts ermöglichen es, die Sackpreise zu reduzieren. Die Bogen enthalten zehn Markensteifen, welche wie folgt auf die Kehrichtsäcke aufzukleben sind:  
  • 17 Liter Sack 1 Markenstreifen
  • 35 Liter Sack 2 Markenstreifen
  • 60 Liter Sack 3 Markenstreifen
  • 110 Liter Sack 4 Markenstreifen
  • Futtermittelsäcke (50 Liter) 3 Markenstreifen
  • Sperrgut bis 10 kg 4 Markenstreifen
  • Sperrgut bis 25 kg 8 Markenstreifen
  • Ein Markenstreifen kostet Fr. 1.10 inkl. 8 % MWSt.


Die Sackgebühr gilt für alle privaten Haushaltungen, Landwirtschaftsbetriebe und Gewerbebetriebe ohne Anschluss ans Wägsystem. Alle Haushaltcontainer, die nicht mit einem Datenchip für das Wägsystem ausgerüstet sind, dürfen nur Kehrichtsäcke mit Gebührenmarken enthalten.

Sperrgutgebühr

bis 10 kg4 Sperrgutmarken
> 10 - 25 kg8 Sperrgutmarken


Als Sperrgut bis max. 25 kg und einem Höchstmass von 150 x 70 x 80 cm gilt jeglicher brennbarer Hauskehricht, der wegen seiner Abmessung oder wegen des Gewichtes nicht in die für die Kehrichtabfuhr bestimmten Behälter passt.


Gewichtsgebühr für Container exkl. MWSt

pro Kilogramm Hauskehricht (ab 1.7.2010)Fr. -.33
Andockgebühr pro Leerung 140- und 240-Liter-ContainerFr. 1.50
Andockgebühr pro Leerung 800-Liter-ContainerFr. 3.–


Die Gewichtsgebühr für Container gilt für alle Gewerbe-, Industrie- und Haushaltcontainer mit Anschluss ans Wägsystem. Folgende drei Containergrössen können am Wägsystem angeschlossen werden: 140-, 240- und 800-Liter Container.

Kehrichtabfuhr

Jede Woche jeweils am Montagmorgen entlang der Hauptstrassen und den festgelegten Sammelrouten.


Papier- und Kartonsammlung

Die Ware ist sauber gebündelt zum Containerstandort auf den Dorfparkplatz zu bringen. Die Gemeindearbeiter sorgen von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr und am Vorabend von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf dem Sammeplatz für den geordneten Verlad. Bei Fragen oder Anliegen wenden Sie sich direkt an den Gemeindearbeiter: Stefan Bucher, Erlenmoos 3, 6196 Marbach, Tel. 034 493 34 15, 076 579 14 61.


Alteisenannahme

Die Gemeinde führt am Donnerstag, 16. September 2010 eine Alteisensammlung durch.
Das Alteisen kann während des Jahers auch direkt einer Entsorgungsfirma
zugeführt werden. Die Gemeinde arbeitet mit der Firma Stöckli AG, Entsorgung & Recycling, Allmendstrasse 17, 6210 Sursee, Tel. 041 925 85 55, Fax 041 925 85 50, zusammen.
Entsorgungsfirma in der Region: Andreas Krähenbühl, Altstoffe, Wiederbergstrasse 65, 3552 Bärau, Tel. 034 402 17 81, Fax 034 402 43 04.

Grüngutsammelstellen

Von Anfang April bis Ende November sind Grüngutcontainer auf folgenden Plätzen aufgestellt: Dorfparkplatz, Fernheizungsanlage, Quartier Pfrundmoos, Campingplatz Neugaden. Im Winter, von ca. Ende November bis Ende März, steht ein Grüngutcontainer beim Dorfparkplatz zur Verfügung.

Separatsammelstellen

Beim Dorfparkplatz können folgende Abfälle kostenlos entsorgt werden:
– Altglas
– Altöl
– Speiseöl
– Aluminium
– Weissblech
– PET-Einweg Getränkeflaschen
– Batterien
– Textilien/Schuhe
– Kaffeekapseln aus Aluminium


Gift- und Gefahrstoffabfälle

Sonderabfälle aus Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft und Hobby werden nicht von den öffentlichen Sammelstellen retour genommen. Sie müssen einer autorisierten Entsorgungsfirma abgegeben werden und sind gebührenpflichtig.

Apotheken, Dorgerien und Do-it-yourself Zentren der Migros nehmen Kleinmengen von Gift- und Gefahrstoffabfällen aus Privathaushaltungen gratis entgegen.

Achtung:
- Giftabfälle in den Originalverpackungen mitbringen
- Giftabfälle immer persönlich an das zuständige Personal übergeben
- Giftstoffe in keinem Fall vor die geschlossene Sammelstelle stellen. Die
  widerrechtliche Lagerung und Entsorgung ist gemäss Art. 61 USG strafbar
- Giftabfälle nicht mischen

Infos zur Gift- und Gefahrstoffabfälle finden sie hier.

Inert Deponie

Die PK Bau AG Schüpfheim betreibt seit dem 1. November 2009 in der Fromatt Schüpfheim eine Deponie für 2. Klass- und Inertmaterial.
Deponiert werden darf nach den Richtlinien des Kantons Luzern folgendes Material

Einführung der vRG auf Leuchten und Leuchtmittel

Elektro- und Elektronikgeräte gehören nicht in den Siedlungsabfall und müssen seperat entsorgt werden. Nach der VREG (Verordnung über Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte) sind sie einem Händler, Hersteller oder Importeur oder einem Recycler zurückzugeben. Zulässig ist auch die Rückgabe an eine öffentliche Sammlung für Geräte oder an eine öffentliche Sammelstelle für Geräte. Für Gemeinden besteht keine Pflicht, solche Sammelstellen anzubieten.

Leuchten und Leuchtmittel neu in der VREG ab 1. August 2005

Ab 1. August 2005 ist neben der Rückgabe der Haushaltgeräte, Elektrowerkzeuge, Bau-, Garten-, Hobbygeräte, elektrische Spielwaren, Büro-, Telekommunikations und Informatikgeräte und Unterhaltungselektronik, Foto-, und Filmapparate neu auch die Rückgabe von Leuchten und Leuchtmittel dank der vorgezogenen Recyclinggebühr vRG kostenlos.

Grund: Bei jedem Neukauf wird ab 1. August 2005 auch in diesen Gerätebereichen die vRG verrechnet. Die vRG finanziert nach dem sogenannten "Umlageverfahren" das Recycling der zu entsorgenden Altgeräte. Die offiziellen Gerätelisten (siehe unter www.sens.ch und www.slrs.ch) geben Auskunft, welche Leuchten und Leuchtmittel gratis zur Entsorgung zurückgenommen werden.

Sammlung und Abholung

Das Sammel- und Abholsystem für Leuchten und Leuchtmittel wird komplett in das bereits bestehende S.EN.S-Entsorgungssystem intergriert (Abholauftrag für Gemeinden unter www.sens.ch).

Wissenswertes über die verschiedenen Abfallarten

Sie haben Altpneus, Öl, Metall, Elektrogeräte oder anderen Sondermüll und wissen nicht genau wie entsorgen?

Die folgende Liste ist Ihnen behilflich:
WAS kann ich WIE entsorgen >>