
Abwasserbetriebsgebühren
Auf den 1.1.2003 ist das an der Gemeindeversammlung vom 3.12.2002 beschlossene Siedlungsentwässerungsreglement in Kraft getreten. Dieses ersetzt das Kanalisationsreglement vom 28.3.1980. Die Abwasserfinanzierung ist damit auf eine neue Basis gestellt worden.
Die Vorgaben im übergeordneten eidgenössischen und kantonalen Recht verlangen einerseits, dass alle Aufwendungen für Bau, Betrieb und Unterhalt sowie Erneuerung der öffentlichen Abwasseranlagen als Spezialfinanzierung geführt werden und andererseits die Gebühren so festgesetzt werden, dass sie langfristig kostendeckend sind. In der Gemeinde Marbach müsste heute die kostendeckende Betriebsgebühr auf rund Fr. 6.20 pro m3 Abwasser festgesetzt werden. Der Regierungsrat hat am 24.04.2007 den Gebührenhöchstsatz für den Kanton Luzern auf Fr. 3.20 pro m3 Frischwasser festgesetzt (§ 41 Abs. 2 Gewässerschutzverordnung). Die Differenz wird über die Laufende Rechnung mit einem Zuschuss der Gemeinde finanziert. Die Gemeinde Marbach muss somit nur einen Teil der Gesamtkosten, nämlich für 45'090 m3 aktueller Abwasserverbrauch der angeschlossenen Gebäude à Fr. 3.20, somit insgesamt Fr. 144'288.00 den angeschlossenen Grundstückseigentümern über eine Grund- und Mengengebühr in Rechnung stellen.
Die jährliche Betriebsgebühr wird vom Gemeinderat im Sinn von Art. 45 des Siedlungsentwässerungsreglementes festgelegt und mindestens alle 5 Jahre überprüft und soweit notwendig angepasst. Die Betriebsgebühr setzt sich aus eine Grundgebühr pro Anschluss (gewichtete Fläche) und einer Mengengebühr pro m3 bezogenes Frisch- und/oder Brauchwasser zusammen. Die Grundgebühren haben 40%, die Mengengebühren 60% der Betriebskosten der Siedlungsentwässerung zu decken. Bei der Gebührenfestlegung stützt sich der Gemeinderat auf die Dokumentation des Ingenieurbüros Hüsler & Heiniger, Eich, zur Finanzierung der Siedlungsentwässerung in der Gemeinde Marbach vom Oktober 2002.
Im Bereich der Abwasserbeseitigung unterliegt die Einwohnergemeinde Marbach der Mehrwertsteuerpflicht. Die festgelegten Betriebsgebühren verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer von 7.6 % wird offen in der Rechnung ausgewiesen
| a) | Grundpauschale pro m2 gewichtete Fläche | Fr. 0.13 |
| b) | Wasserverbrauch pro m3 bezogenes Frisch- und oder Brauchwasser | Fr. 1.60 |
Die Wasserverbrauchsgebühr wird aufgrund des effektiv bezogenen Wassers berechnet. Die Angaben dazu liefern die Wasserversorgungen.

