
Gemeindehaus
Dorfstrasse 13
Postfach 48
6196 Marbach
Telefon +41 34 493 71 10
Telefax +41 34 493 71 19
gemeindeverwaltung(at)marbach.lu.ch
Zuständige Person
Anton Kaufmann, Gemeindeschreiber
Aufgabenbereich Bauamt
Das Bauamt ist Eingabestelle für Baugesuche, führt die Aktenauflage durch und ist zuständig für die Abwicklung der vorgesehenen Verfahrenskoordination. Auf dem Bauamt werden die notwendigen Entscheide vorbereitet und ausgefertigt. In den Aufgabenbereich fällt auch das Perimeterwesen, die Baustatistik und die Bewilligungsverfahren im Bereich Strassenbau.
Chilegass 1
Postfach 68
6170 Schüpfheim
Telefon +41 41 485 87 10
Telefax +41 41 485 87 11
bauamt(at)schuepfheim.lu.ch
Zuständige Personen
Portmann Toni, Bauverwalter
Steffen Franz, Sachbearbeiter
Aufgabenbereich
Das Regionale Bauamt ist zur Klärung von baurechtlichen Fragen und die Behandlung von Baugesuchen zuständig. Es werden insbesondere folgende Haupttätigkeiten ausgeführt:
- Beratung von Bauherrschaften und Gemeindebehörden
- Beantwortung von Bauanfragen
- Prüfung der Baugesuche (formell und materiell)
- Baukontrollen
Bau- und Zonenreglement
eFormular für Bau-, Sonder- und Ausnahmebewilligungsgesuche, EDV-Exemplar
eFormular für Bau-, Sonder- und Ausnahmebewilligungsgesuche, Hand-Exemplar
Merkblatt für Bauten und Anlagen ausserhalb Baugebiet
provisorische Berechnung der ARA-Anschlussgebühren
definitive Berechnung der ARA-Anschlussgebühren
Gesuch für das Anbringen von Reklamen
Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)
Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern (PBG)
Planungs- und Bauverordnung des Kantons Luzern (PBV)

