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Gemeindeverwaltung Marbach 6196 Marbach | ||||||||||||||||
| Telefon: | ++41 (0)34 493 71 10 | |||||||||||||||
| Telefax: | ++41 (0)34 493 71 19 | |||||||||||||||
| E-Mail: | gemeindeverwaltung@marbach.lu.ch | |||||||||||||||
| Web: | www.marbach-lu.ch | |||||||||||||||
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Dorfstrasse 34 6196 Marbach Telefon +41 34 493 33 75 Telefax +41 34 493 71 19 Zuständige Person Sonja Koch-Neuenschwander, Sozialvorsteherin Telefonnummern für Notfälle und wichtige Ereignisse:
Aufgabenbereich Sozialamt Das Sozialamt resp. die Sozialvorsteherin ist die ausführende Person im Sozial- und Vormundschaftswesen und hat sich zu befassen mit der Alters-, Jugend- und Familienarbeit und dem Gesundheitswesen. Sinn und Zweck der öffentlichen Fürsorge ist, die Armut zu bekämpfen und wenn nötig Hilfe zu gewähren. Oberster Grundsatz ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Dem schwachen, behinderten, durch eigenes Unvermögen oder besondere Umstände beeinträchtigten Bürger soll ein lebenswertes Leben gesichert werden. Damit hat das Sozialamt die Aufgabe, sich um Menschen zu kümmern, denen sonst nicht geholfen wird, und die sich selbst nicht zu helfen wissen. Materielle Hilfe wird jedoch nur dann gewährt, wenn sämtliche übrige Quellen wie Lohnguthaben, Versicherungsleistungen, Renten, Verwandtenunterstützungspflicht etc. abgeklärt und ausgeschöpft sind. Jede finanzielle Hilfe ist zins- und kostenfrei zurückzuerstatten, wenn sich die finanzielle Lage des Hilfsbedürftigen gebessert hat und ihm die Rückerstattung zumutbar ist. Generelle Sozialhilfe = vorsorgende und fördernde Hilfe, d.h. Betreiben von Sozialplanung Information der Öffentlichkeit Anregung und Förderung der Tätigkeiten von freiwilligen Helferinnen und Helfern Bereitstellen der nötigen Infrastrukturen Persönliche Sozialhilfe Beratung und Betreuung bei Familien-, Sucht- und Geldproblemen, Wohnungssuche, Arbeitslosigkeit etc. Vermittlung der Hilfe von anderen Institutionen wie SOBZ, Pro Senectute, Pro Infirmis, Drogenberatungsstellen, Spitex, Selbsthilfegruppen etc. Wirtschaftliche Sozialhilfe Auszahlung von Bargeld, Erteilung von Gutsprachen und Gewährung von Sachhilfen. Die Höhe der Unterstützungsleistungen richtet sich einerseits nach ihren persönlichen Verhältnissen, andererseits nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Sonderhilfen Alimenteninkasso und/oder -bevorschussungen, Mutterschaftsbeihilfe |
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