
Dorfstrasse 34
6196 Marbach
Telefon +41 34 493 33 75
Telefax +41 34 493 71 19
Zuständige Person
Sonja Koch-Neuenschwander, Sozialvorsteherin
Telefonnummern für Notfälle und wichtige Ereignisse:
| Arzt: Dr. med. Peter Bannwart, Escholzmatt Arzt: Dr. med. Josef Schöpfer, Escholzmatt | 041 486 13 33 |
| Zahnarzt: Dr. med. dent. Franz Duss, Escholzmatt | 041 486 19 19 |
| SozialBeratungsZentrum Amt Entlebuch, Wolhusen und Ruswil | 041 485 70 40 |
Alters- und Pflegeheim Sunnematte, Escholzmatt | 041 487 70 70 |
Spitex-Dienste Escholzmatt-Marbach | |
| Sanitätsnotruf | 144 |
| Alkohol- und andere Suchtfragen | 041 485 70 40 |
Aufgabenbereich Sozialamt
Das Sozialamt resp. die Sozialvorsteherin ist die ausführende Person im Sozial- und Vormundschaftswesen und hat sich zu befassen mit der Alters-, Jugend- und Familienarbeit und dem Gesundheitswesen.
Sinn und Zweck der öffentlichen Fürsorge ist, die Armut zu bekämpfen und wenn nötig Hilfe zu gewähren. Oberster Grundsatz ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Dem schwachen, behinderten, durch eigenes Unvermögen oder besondere Umstände beeinträchtigten Bürger soll ein lebenswertes Leben gesichert werden. Damit hat das Sozialamt die Aufgabe, sich um Menschen zu kümmern, denen sonst nicht geholfen wird, und die sich selbst nicht zu helfen wissen. Materielle Hilfe wird jedoch nur dann gewährt, wenn sämtliche übrige Quellen wie Lohnguthaben, Versicherungsleistungen, Renten, Verwandtenunterstützungspflicht etc. abgeklärt und ausgeschöpft sind. Jede finanzielle Hilfe ist zins- und kostenfrei zurückzuerstatten, wenn sich die finanzielle Lage des Hilfsbedürftigen gebessert hat und ihm die Rückerstattung zumutbar ist.
Generelle Sozialhilfe = vorsorgende und fördernde Hilfe, d.h.
Betreiben von Sozialplanung
Information der Öffentlichkeit
Anregung und Förderung der Tätigkeiten von freiwilligen Helferinnen und Helfern
Bereitstellen der nötigen Infrastrukturen
Persönliche Sozialhilfe
Beratung und Betreuung bei Familien-, Sucht- und Geldproblemen, Wohnungssuche, Arbeitslosigkeit etc.
Vermittlung der Hilfe von anderen Institutionen wie SOBZ, Pro Senectute, Pro Infirmis, Drogenberatungsstellen, Spitex, Selbsthilfegruppen etc.
Wirtschaftliche Sozialhilfe
Auszahlung von Bargeld, Erteilung von Gutsprachen und Gewährung von Sachhilfen. Die Höhe der Unterstützungsleistungen richtet sich einerseits nach ihren persönlichen Verhältnissen, andererseits nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).
Sonderhilfen
Alimenteninkasso und/oder -bevorschussungen, Mutterschaftsbeihilfe

