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Gemeindeverwaltung Marbach 6196 Marbach | ||
| Telefon: | ++41 (0)34 493 71 10 | |
| Telefax: | ++41 (0)34 493 71 19 | |
| E-Mail: | gemeindeverwaltung@marbach.lu.ch | |
| Web: | www.marbach-lu.ch | |
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Gemeindehaus Dorfstrasse 13 Postfach 48 6196 Marbach Telefon +41 34 493 71 10 Telefax +41 34 493 71 19 gemeindeverwaltung(at)marbach.lu.ch Zuständige Person Anton Kaufmann, Gemeindeschreiber Teilungsbehörde Fritz Lötscher, Gemeindepräsident Anton Kaufmann, Gemeindeschreiber Aufgabenbereich Teilungsamt und Teilungsbehörde Das Teilungsamt ist für die Abwicklung der Erbschaftsfälle zuständig. Zum Aufgabenbereich des Teilungsamtes gehört die Inventarisierung von Erbschaften, die Eröffnung der Erbgänge, die Eröffnung von letztwilligen Verfügungen, die Erstellung des Steuerinventars, die Durchführung von Erbenverhandlungen sowie allenfalls die Erstellung eines Teilungsvertrages bei amtlicher Mitwirkung. Die Erbschaftssteuern werden ebenfalls durch das Teilungsamt veranlagt. |
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